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   BVerwG, 21.12.2004 - 7 B 143.04   

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https://dejure.org/2004,19306
BVerwG, 21.12.2004 - 7 B 143.04 (https://dejure.org/2004,19306)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.2004 - 7 B 143.04 (https://dejure.org/2004,19306)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 2004 - 7 B 143.04 (https://dejure.org/2004,19306)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Vertrauensschutz des Erwerbers in den Bestand seiner Eigentümerstellung nach der Besitzwechselverordnung - Voraussetzungen des Restitutionsausschlusses des redlichen Erwerbs - Voraussetzungen von einem Rechtserwerb im Sinne des § 4 Absatz 2 und 3 VermG (Vermögensgesetz) - ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 20.94

    Offene Vermögensfragen: Zivilrechtliche Wirksamkeit des Erwerbs als Voraussetzung

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2004 - 7 B 143.04
    a) Zu Unrecht sehen die Kläger eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Satz 2 VwGO von dem Urteil des Senats vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 20.94 - (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 25) darin, dass das Verwaltungsgericht die Rechtswirksamkeit des Erwerbs geprüft und davon abhängig gemacht habe, dass das Vertrauen der Erwerber in den Bestand ihrer Eigentümerstellung schutzwürdig sei.

    Dem steht nicht entgegen - und nur darauf ist in dem Urteil des Senats vom 18. Januar 1996 (a.a.O.) aufmerksam gemacht worden -, dass die Regelbeispiele des § 4 Abs. 3 VermG auch Rückschlüsse darauf zulassen, welche Anforderungen an das Vorliegen eines der Redlichkeitsprüfung zugänglichen Rechtserwerbs gestellt werden.

  • BVerwG, 31.07.1997 - 7 C 28.96

    Redlicher Erwerb - Stichtag - Anbahnung - Grundstücksverkehrsgenehmigung -

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2004 - 7 B 143.04
    Im Einklang mit dieser Entscheidung sowie mit dem Urteil des Senats vom 31. Juli 1997 - BVerwG 7 C 28.96 - (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 44) hat das Verwaltungsgericht untersucht, ob dem Erwerber seinerzeit ungeachtet etwaiger Rechtsmängel eine solche, Vertrauen in ihren Bestand begründende Eigentümerstellung verschafft worden ist, und anschließend geprüft, ob diese Position redlich erworben wurde.

    Der Senat hat in dem oben erwähnten Urteil vom 31. Juli 1997 (a.a.O.) entschieden, dass ein Erwerber im Mai/Juni 1990 nicht mehr damit rechnen konnte und durfte, dass er trotz fehlender Grundstücksverkehrsgenehmigung faktisch unangreifbar wie ein Eigentümer angesehen und behandelt werden würde.

  • BVerwG, 16.10.1997 - 7 C 7.97

    Rechtsänderung im Revisionsverfahren - Revisionsverfahren und Rechtsänderung -

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2004 - 7 B 143.04
    In einem weiteren Urteil hat der Senat auf die Selbstverständlichkeit hingewiesen, dass Erwerbsvorgänge aus der Zeit nach dem Stichtag des 18. Oktober 1989 wegen der geänderten rechtlichen Verhältnisse eher angreifbar gewesen sein könnten, als dies bei Erwerbsgeschäften vor dem Stichtag der Fall gewesen sei (Urteil vom 16. Oktober 1997 - BVerwG 7 C 7.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 50).
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